Versicherung, Zulassung und mehr

KFZ-Versicherung über Unimogversicherung.de

Auf die Versicherung von Unimog-Fahrzeugen, auch alten Unimog, ist der Versicherungsmakler Bernd Schömann spezialisiert und bietet günstige Tarife an, über die praktisch alle mir bekannten Unimog-Besitzer versichert sind. Für eine alle Schäden bei anderen Geschädigten abdeckende Haftpflichtversicherung des Unimog 404 mit M180 Motor (etwa 80 PS), die bei Zulassung in Deutschland ja Pflicht ist, bezahlt man aktuell (März 2024) etwa 250 Euro. Für eine optionale Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt, die Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch äußere Einflüsse wie Brand, Diebstahl, Unwetter und Glasbruch bietet, kommen knapp 75 Euro hinzu. Bei einem Unimog mit über 100 PS (bis 129 PS), wie beispielsweise einem 404er mit M130-Motor (110PS), liegt die Haftpflicht bei etwa 365 Euro und Teilkasko bei 90 Euro.


Zulassung, KFZ-Steuer, ADAC-Schutz, Ablasten, H-Gutachten und so weiter

LKW oder Wohnmobil:
Von einer Zulassung zur reinen Nutzung in der Land- oder Forstwirtschaft (lof) mit ihren sehr speziellen Regelungen, auf die hier nicht eingegangen wird, mal abgesehen, kann man einen Unimog 404 wahlweise als LKW oder als Wohnmobil (im Schein „SO.KFZ WOHNM.“ genannt) zulassen. Die Zulassung kostet als LKW beim Unimog 404 mit seinem in der Regel 4,75t zulässigem Gesamtgewicht 290 Euro. Bei einer Zulassung als Wohnmobil beträgt die KFZ-Steuer 540 Euro (bei 4,75t).

H-Gutachten:
Wenn ein sogenanntes H-Gutachten (H für Historisch, Gutachten gemäß $23 StVZO) den Status als Oldtimer bestätigt, beträgt die KFZ-Steuer knapp 192 Euro jährlich und zudem ist das Fahren in Umweltzonen gestattet. Grundsätzlich sollte das H-Gutachten bei nicht stärker umgebauten oder modifizierten und zudem guterhaltenen(!) weitestgehend mängelfreien(!) Unimog 404 kein Problem darstellen, denn jeder Unimog 404 ist ja älter als 30 Jahre und erfüllt somit die Hautvoraussetzung für ein solches Gutachten.

Wohnmobil und H-Gutachten:
Eine Umschreibung zum Wohnmobil ist an gewisse Einbauten (Schlaf- und Sitzgelegenheit, Tisch, Kochmöglichkeit, Stauraum) gekoppelt, die in Verbindung mit dem H-Gutachten problematisch sind. Die meisten Prüfstellen lehnen eine Kombination aus »Oldtimer« und »Wohnmobil« beim Unimog 404 grundsätzlich ab. Unmöglich ist beziehungsweise war es aber nicht. Man hat ja die freie Wahl der Prüforganisation und daher sozusagen auch unendlich viele Versuche. Es gibt jedenfalls Unimog 404 mit H-Kennzeichen, die als Wohnmobil zugelassen sind. Jedoch scheint es so zu sein, dass es mittlerweile extrem schwer bis unmöglich ist einen Prüfer zu finden mit dem dies zu machen ist, da die internen Revisionen der Prüforganisationen schärferen Kontrollen durchführen und ihren Prüfern etwas auf die Finger hauen. In der Vergangenheit wurde offenbar recht viel Schindluder getrieben mit H-Gutachten in Verbindung mit Wohnmobil-Zulassungen, unabhängig vom Fahrzeugmodell. (Das hat also nichts mit Unimog allgemein oder gar speziell mit dem Unimog 404 zu tun.)

Ablastung auf 3,5t – nur noch alle 2 Jahre zur HU und B-Führerschein genügt:
Bei einer Ablastung auf 3,5t, also einer Herabsetzung des rechtlich zugelassenen Gesamtgewichts ohne technische Änderungen, sinkt die jährliche Steuer bei einer Zulassung als LKW auf 210 Euro und bei einer Zulassung als Wohnmobil auf 480 Euro. Ein auf 3,5t abgelasteter Unimog 404 kann dann auch mit dem B-Führerschein gefahren werden. Auch muss das Fahrzeug dann nur noch alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung, bei höherem Gewicht hingegen jedes Jahr.

ADAC-Mitglied mit dem PKW? Der Unimog als Wohnmobil ist mitgeschützt, als LKW ist er es nicht!
Wer eine ADAC-Mitgliedschaft für seine(n) PKW hat, der sollte wissen, dass als LKW zugelassene Fahrzeuge von diesem Schutz grundsätzlich ausgenommen sind. Hierzu müsste man einen gesonderten (teureren) speziellen „Truck“-Schutzbrief buchen. Ist der Mog jedoch als Wohnmobil zugelassen, greift der Schutzbrief. Und während herkömmliche PKW maximal 3,5t wiegen dürfen um noch beim ADAC geschützt zu sein, liegt diese Grenze bei Fahrzeugen die als Wohnmobil zugelassen sind bei 7,5t. Ein Unimog 404 muss also nicht abgelastet werden, um mit Wohnmobilzulassung unter den ADAC-Schutz für PKW zu fallen.

Zulassung als Womo auch aus anderen Gründen vorteilhaft:
Zugelassen als LKW hat ein Unimog 404 mit Funkkoffer keine Chance auf eine 3,5t-Ablastung, denn LKW müssen zu ihrem Eigengewicht 25 % Ladung aufnehmen können und damit noch unter dem zugelassenen Gewicht liegen. Da ein 404 mit Funkkoffer etwa 3 bis 3,2 Tonnen wiegt, fällt diese Option weg. Bei Pritschen oder ohne Aufbau kann es hingegen klappen. Bei einer Zulassung als Wohnmobil werden aber keine 25% des Eigengewichtes aufaddiert, sondern folgende Gewichte: 150kg für die beiden (zugelassenen) Insassen (je 75KG), sowie 10kg Gepäck pro Person (= 20kg), weitere 10kg pro angebrochenem Meter Fahrzeuglänge (= 50kg für die etwa 4,93 m Länge), sowie einen vollen Tank Benzin (120 Liter, etwa 100kg, Benzin ist leichter als Wasser) und etwas 20 Liter Frischwasser (= 20kg). GANZ KNAPP kann man mit diesen 340kg aufgeschlagenem Gewicht also mit einem Unimog 404 mit Funkkoffer, der als Wohnmobil zugelassen ost, eine Ablastung auf 3,5 Tonnen hinbekommen. Die Einrichtung im Koffer muss entsprechend sehr leicht sein. Dann muss man nur noch alle 2 Jahre zur HU und es genügt der B-Führerschein.

Die wichtigsten Daten nochmal tabellarisch. Welche Zulassungsart verursacht welche KFZ-Steuer beim Unimog 404 und besteht Schutz über die herkömmliche ADAC-Mitgliedschaft oder nicht:

  • Oldtimer (LKW) – KFZ-Steuer: 191,- Euro (kein ADAC-Schutz)
  • Oldtimer (Wohnmobil) – KFZ-Steuer: 191,- Euro (ADAC-Schutz)
  • LKW mit 3,5t – KFZ-Steuer: 210,- Euro (kein ADAC-Schutz)
  • LKW mit 4,75t – KFZ-Steuer: 290,- Euro (kein ADAC-Schutz)
  • Wohnmobil mit 3,5t – KFZ-Steuer: 480,- Euro (ADAC-Schutz)
  • Wohnmobil mit 4,75t – KFZ-Steuer: 540,- Euro (ADAC-Schutz)

(Stand: März 2024)

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