KFZ-Versicherung
Auf die Versicherung von Unimog-Fahrzeugen, auch von alten Unimog, ist der Versicherungsmakler Bernd Schömann spezialisiert und vermittelt günstige Tarife bei unterschiedlichen Versicherungen. Erreichbar sind die Dienste dieses Maklers auf der die leicht zu merkenden Website Unimogversicherung.de. Bei den Versicherungsunternehmen, deren Dienste dort vermittelt werden, handelt es sich beispielsweise um die GHV (Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt), die sich auf die Versicherung landwirtschaftlicher Fahrzeuge spezialisiert hat und die man als nicht in diesem Bereich Tätiger wohl eher nicht kennt. Praktisch alle mir bekannten Unimog-Besitzer sind über diesen Makler versichert. Sicherlich gibt es auch Alternativen, aber durch die Spezialisierung auf Fahrzeuge wie insbesondere auch ältere UNIMOG ist man mit seinem Versicherungsanliegen bei diesem Makler kein Exot, sondern wird, ohne dass man viel erklären muss, kompetent bedient.
Für eine alle Schäden bei anderen Geschädigten abdeckende Haftpflichtversicherung des Unimog 404 mit M180 Motor (etwa 80 PS), die bei Zulassung in Deutschland ja Pflicht ist, bezahlt man aktuell (März 2024) etwa 250 Euro. Für eine optionale Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt, die Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch äußere Einflüsse wie Brand, Diebstahl, Unwetter und Glasbruch bietet, kommen knapp 75 Euro hinzu. Bei einem Unimog mit über 100 PS (bis 129 PS), wie beispielsweise einem 404er mit M130-Motor (110PS), liegt die Haftpflicht bei etwa 365 Euro und Teilkasko bei 90 Euro.
Zulassung
Zulassung als LKW oder Wohnmobil:
Von einer Zulassung zur reinen Nutzung in der Land- oder Forstwirtschaft (lof) mit ihren sehr einschränkenden Regelungen mal abgesehen, auf diese gehe ich hier nicht näher ein, kann man einen Unimog 404 wahlweise als LKW oder als Wohnmobil (im Schein „SO.KFZ WOHNM.“ genannt) zulassen. Die Zulassung kostet als LKW beim Unimog 404 mit in der Regel 4,75t zulässigem Gesamtgewicht 290 Euro. Bei einer Zulassung als Wohnmobil beträgt die KFZ-Steuer 540 Euro (bei 4,75t).
Umschlüsselung zum Wohnmobil:
Zur Umschlüsselung auf „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ sind folgende Einbauten nötig: Bett, Tisch (ggf. wegklappbar/abbaubar), Sitzgelegenheit (ggf. zu Bett umbaubar), fest angebrachte Kochgelegenheit, Stauraum/Schränkchen für Gepäck, Waschgelegenheit (es genügt eine fest angebrachte Schüssel und 2 Kanister, einer für Frischwasser darüber und einer für Abwasser darunter, wobei nicht alle Prüfer überhaupt eine Waschgelegenheit fordern) sowie eine Zwangsbelüftung mit bei der Aufbaugröße des Unimog 404 (etwa 6qm) etwa 100qcm (Quadratzentimeter) Größe in der Decke (oder kurz darunter an einer Wand) und etwa 15qcm Größe im Boden (oder kurz darüber). Diese Angaben beziehen sich auf den Fall, dass eine Verbrennungsanlage ohne geschlossenen Verbrennungskreislauf vorhanden ist, also beispielsweise der unten genannte Spirituskocher (Origo). Ohne Verbrennungsanlage (oder eine mit geschlossenem Kreislauf, also mit einem Abzug/Kamin, so dass keine Abgase in den innenraum gelangen können) muss die Dachöffnung 15qcm betragen (bzw. 30qcm im oberen Wandbereich) und die Bodenöffnung 5qcm. Was die Kochgelegenheit angeht, gibt es folgende Möglichkeiten: Ein kleiner Einflammen-Gaskocher mit 220g Gaskartusche auf einem Auszug fest angebracht, der bei geöffneter Hecktür ein Kochen unter freiem Himmel ermöglicht. Oder eine auf Gas basierende Anlage innen, mit zum Beispiel 5kg oder 11kg Gasflasche, Leitungen und einem für Innenräume zugelassenen 2-Flammen-Gaskocher, wobei diese Gasanlage dann aber abgenommen werden muss. Oder eine Elektrokochplatten-Lösung, die aber in der Regel eine 230V Stromanlage benötigt, die ebenfalls abgenommen werden muss. Kleine Gas-Kartuschen-Kocher haben generell KEINE Innenraumzulassung, auch wenn viele Werbetexte dies behaupten. Hier ist also Vorsicht geboten, eine solche Kochlösung ist nicht genehmigungsfähig im Sinne einer Umschlüsselung zum Wohnmobil. Der einzige „Stand-Alone“-Kocher (ohne abnehmungspflichtige Installationen drumherum) mit Innenraumzulassung ist ein bestimmter Spirituskocher (Origo 3000), dieser wird aber nicht mehr hergestellt und ist auch gebraucht noch recht teuer. (Man kann ihn per Kleinanzeigen sogar mieten, was offenbar viele rein für die Womo-Umschlüsselung nutzen um dann hinterher doch was anderes zu nutzen. Davon rate ich natürlich ab.) Am einfachsten für den Unimog 404 ist also die Lösung mit dem Auszug zum Kochen draußen bei geöffneter Heckklappe des Funkkoffers oder eventuell auch an der Seitentür oder in einer der Boxen unter dem Koffer. Der Kocher benötigt in diesem Fall, da er im Freien genutzt wird, keine Innenraumzulassung. Aufgrund der Befestigung am Auszug, der seinerseits am Fahrzeug befestigt ist, gilt dies (bei den meisten Prüfern) dennoch als Kochstelle im Sinne der Wohnmobil-Umschlüsselung.
H-Gutachten
Wenn ein sogenanntes H-Gutachten ( „H“ für Historisch, Oldtimer-Gutachten gemäß $23 StVZO) den Status als Oldtimer bestätigt, beträgt die KFZ-Steuer knapp 192 Euro jährlich und zudem ist das Fahren in Umweltzonen gestattet. Grundsätzlich sollte das H-Gutachten bei nicht stärker umgebauten oder modifizierten und zudem gut erhaltenen weitestgehend mängelfreien Unimog 404 kein Problem darstellen, denn jeder Unimog 404 ist ja älter als 30 Jahre und erfüllt somit die Hauptvoraussetzung für ein solches Gutachten.
Wohnmobil-Zulassung kombiniert mit H-Gutachten:
Eine Umschreibung zum Wohnmobil ist an gewisse Einbauten gekoppelt, wie oben beschrieben, die in Verbindung mit dem H-Gutachten jedoch problematisch sind. Die meisten Prüfer lehnen eine Kombination aus »Oldtimer« und »Wohnmobil« beim Unimog 404 grundsätzlich ab. Nachweislich wurde der Unimog 404 zwar schon ab spätestens den Achtzigerjahren von einigen Besitzern als Wohnmobil genutzt und es gibt noch immer einige Unimog 404 mit H-Kennzeichen und Wohnmobil-Zugelassung, jedoch scheint es so zu sein, dass es mittlerweile sehr viel schwieriger oder sogar unmöglich geworden ist, einen Prüfer zu finden mit dem dies zu machen ist. In der Vergangenheit wurde offenbar recht viel Schindluder getrieben mit H-Gutachten in Verbindung mit Wohnmobil-Zulassungen für Fahrzeuge die eigentlich nie als Wohnmobil gedacht waren. Dadurch wird mittlerweile sehr genau hingesehen. Wie man hört hat sich die interne Revision einiger Prüforganisationen da in den letzten Jahren stellenweise eingeschaltet, wodurch die Prüfer vorsichtiger wurden bei der Begutachtung. Grundlage für frühere H-Gutachten für als Wohnmobil umgeschlüsselte Fahrzeuge, die eigentlich nicht als Wohnmobil gebaut wurden, war, dass die Vorschriften für das Oldtimer-Gutachten solche Änderungen am Fahrzeug, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung bereits hätten erfolgen KÖNNEN, explizit zulassen. Im Wortlaut heisst es in den Richtlinien zur Oldtimer-Begutachtung unter „Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß § 23 StVZO“ im vorletzten Absatz: „Änderungen die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind ODER HÄTTEN ERFOLGEN KÖNNEN, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.“ (Die Hervorhebungen stammen von mir.) Das bedeutet also dem reinen Wortlaut der Vorschrift nach, dass auch wenn das individuell zu begutachtende Fahrzeug damals (10 Jahre nach Erstzulassung) noch nicht umgebaut war und diese Änderung aber technisch und von der Materialverfügbarkeit her MÖGLICH war, dass dies dann anzuerkennen ist. Die Frage ist nur, wie dieser Passus vom Prüfer genau intepretiert wird, wenn die Änderungen so umfangreich sind, wie es ein Wohnmobil-Ausbau erfordert und zumal wenn das Fahrzeug eindeutig nie als Wohnmobil gedacht war. Ob der oben zitierte Passus tatsächlich derart weit ausgelegt werden kann um damit auch solch große Änderungen noch zuzulassen oder ob mit der obigen Formulierung nicht eigentlich nur wesentlich dezentere und näher am Originalzustand sich orientierende Änderungen am Fahrzeug gemeint waren – was der Zusatz „sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe“ nahelegt, denn damit ist sowas wie zum Beispiel ein späteres Facelift des Modells gemeint, auf welches man das Fahrzeug umrüstet – ist verständlicherweise strittig. An anderer Stelle sind die Vorschriften in Sachen geforderter Originalität des Fahrzeugs sehr streng, so dass eine recht enge Auslegung des obigen Passus durchaus nachvollziehbar ist. Wenn man bei den Womo-Einbauten auf ältere Materialien zurückgreift, die es bis 10 Jahre nach der Erstzulassung bereits am Markt gab und wenn das Fahrzeug äußerlich (weitgehend) unverändert bleibt, kann man je nach Prüfer damit aber theoretisch durchkommen. In jüngster Zeit scheint dies aber Seltenheitswert zu haben, wenn es nicht gar unmöglich ist. Selbst wohlwollende und engagierte Prüfer stoßen hier an ihre Grenzen, spätestens beim in solcher Angelegenheit üblichen und in den Richtlinien zur Begutachtung auch explizit vorgeschriebenen Austausch mit der Leitung der jeweiligen Überwachungsinstitition, die sowas letztlich absegnen muss. Einen zum Wohnmobil umgeschlüsselten Unimog 404 also als Oldtimer steuerlich vergünstigt zulassen zu können, ist also nichts womit man planen sollte. Eventuell gelingt es dem ein oder anderen Besitzer auch zukünftig noch und Fahrzeuge am Markt, die diese Zulassungsart bereits haben, können auch nach dem Weiterverkauf eventuell damit weitergeführt werden (wobei das H-Gutachten bei jeder HU wieder überprüft wird und entzogen werden kann!), aber fest einplanen sollte man diese finanziell sehr vorteilhafte Art der Zulassung besser nicht.
ADAC-Schutz nur als Wohnmobil
Wer eine ADAC-Mitgliedschaft für seine(n) PKW hat, der sollte wissen, dass als LKW zugelassene Fahrzeuge von diesem Schutz grundsätzlich ausgenommen sind. Hierzu müsste man einen gesonderten (wesentlich teureren) speziellen „Truck“-Schutzbrief buchen. Ist der Mog jedoch als Wohnmobil zugelassen, greift der Schutzbrief. Und während herkömmliche PKW maximal 3,5t wiegen dürfen um noch geschützt zu sein, liegt diese Grenze bei Fahrzeugen die als Wohnmobil zugelassen sind bei 7,5t. Ein Unimog 404 muss also nicht abgelastet werden, um mit Wohnmobilzulassung unter den ADAC-Schutz für PKW zu fallen. Die Fahrzeughöhe darf für ein gegebenenfalls notwendiges Abschleppen seitens des ADAC das Maß von 3,20m nicht überschreiten, was beim Unimog 404 mit Funkkabine mit ihren circa 2,65m Höhe aber weit unterschritten wird und was man auch mit anderen Aufbauten, die noch halbwegs zur etwa 2,25m hohen Fahrerkabine passen und diese nicht unverhältnismäßig weit überragen, kein Problem darstellt. Siehe zum Thema Höhe des Aufbaus auch Unimog 404 als Expeditionsmobil.
Ablastung auf 3,5t
Eine Herabsetzung des rechtlich zugelassenen Gesamtgewichts (in der Regel ohne technische Änderungen) nennt man Ablastung. Zugelassen als LKW hat ein Unimog 404 mit Funkkoffer keine Chance auf eine 3,5t-Ablastung, denn LKW müssen zu ihrem Eigengewicht noch zusätzlich 25% Ladung aufnehmen können und damit noch unter dem zugelassenen Gewicht liegen. Da ein 404 mit Funkkoffer etwa 3,1 bis 3,2 Tonnen wiegt, fällt diese Option weg, mit Pritsche oder anderen leichteren Aufbauten ist die 3,5t Ablastung hingegen möglich.
Gewichtsberechnung bei Wohnmobil-Zulassung:
Bei einer Zulassung als Wohnmobil werden aber 25% des Eigengewichtes aufaddiert, sondern folgende Gewichte: 150kg für die beiden (zugelassenen) Insassen (je 75KG), sowie 10kg Gepäck pro Person (= 20kg), weitere 10kg pro angebrochenem Meter Fahrzeuglänge (= 50kg für die etwa 4,93 m Länge), sowie ein 90% voller Tank Benzin (120 Liter Tank, also 108 Liter Sprit, etwa 90kg, denn Benzin ist leichter als Wasser) und etwa 20 Liter Frischwasser (= 20kg). Ganz knapp kann man mit diesen 340kg aufgeschlagenem Gewicht mit einem Unimog 404 mit Funkkoffer, der als Wohnmobil zugelassen ist, eine Ablastung auf 3,5 Tonnen also hinbekommen. Die Einrichtung im Koffer muss entsprechend sehr leicht sein. Somit ist eine Umschlüsselung auf Wohnmobil die Voraussetzung für eine 3,5t Ablastung bei einem Unimog 404 mit Funkkoffer.
KFZ-Steuer günstiger und nur alle 2 Jahre TÜV:
Bei einer Ablastung auf 3,5t sinkt die jährliche Steuer gegenüber einem zulassungsgewicht von 4,75t bei einer Zulassung als LKW von 290 auf 210 Euro und bei einer Zulassung als Wohnmobil von 540 auf 480 Euro. Ein auf 3,5t abgelasteter Unimog 404 kann dann zudem auch mit dem B-Führerschein gefahren werden. Auch muss das Fahrzeug dann nur noch alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung, während diese Prüfung bei höherem Gewicht jedes Jahr durchgeführt werden muss.
Zulassungsoptionen zusammengefasst
In der folgenden Auflistung ist dargestellt, welche jährlichen KFZ-Steuerbeträge die unterschiedlichen Zulassungen beim Unimog 404 verursachen und ob der Unimog dabei über die herkömmliche ADAC-Mitgliedschaft (für PKW) mitgeschützt ist oder nicht.
- Oldtimer (LKW) – KFZ-Steuer: 192,- Euro, kein ADAC-Schutz
- Oldtimer (Wohnmobil) – KFZ-Steuer: 192,- Euro, ADAC-Schutz
- LKW mit 3,5t – KFZ-Steuer: 210,- Euro, kein ADAC-Schutz
- LKW mit 4,75t – KFZ-Steuer: 290,- Euro, kein ADAC-Schutz
- Wohnmobil mit 3,5t – KFZ-Steuer: 480,- Euro, ADAC-Schutz
- Wohnmobil mit 4,75t – KFZ-Steuer: 540,- Euro, ADAC-Schutz
- Hinweis: Bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t ist die HU nur alle 2 Jahre zu machen, sonst jährlich.
Fazit für alle Unimog 404:
Ein Oldtimer-Gutachten (H-Zulassung) ist generell finanziell sehr vorteilhaft. Das zugelassene Gewicht hat dann keinen Einfluss mehr auf die Steuer, die dann pauschal nur knapp 192 Euro jährlich beträgt.
Eine Ablastung auf 3,5t ist zudem anzuraten, sofern kein höheres Gewicht für Ladungen benötigt wird, denn mit 3,5t zulässigem Gesamtgewicht geht einher, dass die HU nur noch alle 2 Jahre zu machen ist und dass der B-Führerschein genügt. Mit Pritsche oder anderen leichteren Aufbauten ist diese Ablastung möglich, mit Funkkoffer nur in Verbindung mit einer Wohnmobil-Umschlüsselung.
Eine Wohnmobil-Zulassung hat zudem zur Folge, dass ein gegebenenfalls vorhandener ADAC-Schutzbrief für den PKW ohne Mehrkosten auch für den Unimog gilt, zumindest bei bis zu 3,2m Fahrzeughöhe. Als Wohnmobil zugelassen schleppt einen der ADAC also nötigenfalls kostenfrei ab, sogar bei bis zu 7,5t Gewicht. Allerdings ist die Wohnmobil-Zulassung nur schwer (bis unmöglich) mit der H-Zulassung kombinierbar, so dass man sich in aller regel für eines von beiden entscheiden muss.
Fazit für Unimog 404 mit Funkkoffer:
Bei einem Unimog 404 mit Funkkoffer ist eine Wohnmobil-Zulassung sehr vorteilhaft! Nur als Wohnmobil ist – ganz knapp, mit eintsprechend leichten Einbauten – eine 3,5t Ablastung möglich, mit den Vorteilen, dass erstens die HU nur alle 2 Jahre nötig ist, dass zweitens ein gegebenenfalls vorhandener ADAC-Schutzbrief auch für den Unimog gilt und dass drittens der B-Führerschein genügt. Selbst wenn eine Nutzung als Wohnmobil nicht geplant ist, macht diese Zulassungsart also Sinn, sofern der von den Womo-Ausbauten beanspruchte Raum im Funkkoffer nicht anderweitig benötigt wird.
Das i-Tüpfelchen wäre dann ein zusätzliches Oldtimer-Gutachten, dass aber nur schwer (bis unmöglich) mit der Wohnmobil-Zulassung kombinierbar ist, siehe oben. Dieses macht, sofern man es bekommt, diese Lösung dann auch noch zur günstigsten Zulassungsvariante.
(Stand der Informationen auf dieser Seite: März 2025)